A G B ' s

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Geltungsbereich

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, genannt AGB sind für beide Seiten der Vertragspartner, (Auftraggeber und Auftragnehmer) bindend. Ausnahmen der AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.


Auftragserteilung

Sämtliche Vorgespräche, Beratungen, Ortsbesichtigungen etc. bleiben bis zum Vertragsabschluss kostenlos (soweit nicht anders vereinbart). Eine Bestellung gilt als verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wird. Eine E-Mail als Bestätigung gilt als rechtskräftig. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fallen Kosten für den Auftraggeber an, die z.B. bei einer Kündigung des Vertrages geltend gemacht werden. Mit der schriftlichen Bestätigung des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB’s einverstanden.


Zahlung

Nach Vertragsabschluss werden 50% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Kalendertagen und die Restsumme bis 14 Kalendertage vor Feuerwerkstermin in Rechnung gestellt. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, behält sich der Auftragnehmer vor, den Vertrag zu kündigen. Geleistete Aufwendungen, die z.B. nach der Anzahlung erfolgten, werden dem Auftraggeber hierbei in Rechnung gestellt und mit der Anzahlung verrechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keine weiteren Ansprüche.


Kündigung

Der abgeschlossene Vertrag lässt sich jederzeit unter Einhaltung der Fristen kündigen.

Kosten für Behördliche Anzeigen, Genehmigungen, Ortsbesichtigungen, Sonderbeschaffungen etc. werden dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Rechnung gestellt.

Bei Kündigung des Vertrages bis 28 Kalendertage vor Feuerwerkstermin fallen 30% des Auftragswertes an, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Bei Kündigung des Vertrages ab 48 Stunden zum Tag des Feuerwerkes, werden dem Auftraggeber 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.


Wettereinflüsse, Höhere Gewalt

Wettereinflüsse wie Sturm, Gewitter oder auch Waldbrandgefahr können dazu führen, dass das Feuerwerk nicht durchgeführt werden kann / darf. In diesem Fall werden dem Auftraggeber ausschließlich die angefallenen Kosten für bürokratische Aufwendungen und ggf. Ortsbesichtigungen in Rechnung gestellt. Jedoch nicht mehr als 150 Euro. Ebenfalls können Wettereinflüsse wie hohe Luftfeuchtigkeit, starker Wind oder Regen zu einer Beeinträchtigung des Abbrennverhaltens und der Sichtbarkeit führen. Da diese Faktoren nicht beeinflussbar ist, können seitens des Auftraggebers keine Ansprüche geltend gemacht werden.


Ausfälle

Sollte es zum Ausfall des verantwortlichen Pyrotechnikers z.B. durch Krankheit kommen, ist der Auftragnehmer bemüht sich um entsprechenden Ersatz zu kümmern, welches jedoch keine Garantie für eine Durchführung ist. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht regressberechtigt. Sollte es nicht zur Durchführung kommen, werden dem Auftraggeber keine Kosten in Rechnung gestellt.


Rechtliche Verpflichtung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an geltende Gesetze die für Durchführung und Planung des Feuerwerkes geltend sind zu halten und diese zu befolgen. Der Auftragnehmer unterliegt der Kontrolle staatlicher Institutionen. Professionelle Feuerwerke werden ausschließlich durch staatlich anerkannte Pyrotechniker durchgeführt.


Sonstiges

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jegliche behördliche Bestimmungen, wie die Anzeige des Feuerwerkes und alle weiteren notwendigen Auflagen, Sorge zu tragen. Hierzu zählen ebenfalls Zustimmungserklärungen Dritter wie z.B. Grundstücksbesitzern. Die Endreinigung des Abbrennplatzes obliegt, wenn nicht anders vereinbart, dem Auftraggeber.


HAUSMANN FEUERWERKE
Mecklenburger Str. 22  ·  31036 Eime   ·  Fon: 0163 / 39 22 431  ·  info@hausmann-feuerwerke.de 
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